Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Haupt­un­ter­su­chung für Mo­tor­rä­der

HU-Plakette kleben

Hauptuntersuchung an Motorrädern von Privatkundinnen und -kunden

Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Ihr Motorrad durch. Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt im Anschluss.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die HU für motorisierte Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum, Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie Quads und Trikes.

Geprüft werden beispielweise Beleuchtung und elektrische Ausrüstung, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen sowie Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile.


Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung

GTÜ-Mitarbeiter im Büro

Damit Sie die den HU-Termin nicht verpassen, empfehlen wir den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich dafür an, und wir geben Ihnen gerne rechtzeitig vor der nächsten HU einen Hinweis. Dann können Sie direkt einen Termin bei einer GTÜ-Partnerin bzw. einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe vereinbaren.

 

 

 

Jetzt zur HU-Erinnerung registrieren

Füllen Sie einfach das Formular aus und wir erinnern Sie kostenlos an Ihren Termin zur nächsten Hauptuntersuchung.

Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der HU mindestens drei Monate in der Zukunft liegen muss.

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Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzinformation.



Fristen für die Hauptuntersuchung

HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes. Im Vergleich dazu ist bei Pkw die HU nach der Erstzulassung erst nach 36 Monaten fällig.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist. Daher erhalten die betroffenen Fahrzeuge auch bei überzogener HU die volle Plakettenlaufzeit, im Fall von Motorrädern 24 Monate.

  • Wie lese ich die HU-Plakette?
  • HU-Plakette abgelaufen?
  • Welche Mängeleinstufungen gibt es?
  • Was passiert, wenn Ihr Krad die HU nicht besteht?

Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Motorräder mit Saisonkennzeichen

Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen – z. B. von April bis Oktober –, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6). Sie haben dementsprechend bis Ende April Zeit, sich um einen Prüftermin zu kümmern.


Aufbewahrungspflicht

Prüfbericht zur Hauptuntersuchung

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht zur Hauptuntersuchung bitte sorgfältig auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs griffbereit haben. Ein Hinweis auf die Plakette auf dem hinteren Nummernschild genügt den Zulassungsstellen in der Regel nicht.

Sie haben den Bericht verloren oder verlegt? Sofern Ihr Motorrad von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter FON 0711 97676-571.


GTÜ-Tipp: Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen. Um ganz sicherzugehen, können Sie vorab die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens für einen Check besuchen.

Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit. Dennoch stellen die Prüferinnen und Prüfer bei mehr als der Hälfte der Motorrad-Hauptuntersuchungen Mängel fest.

Die Freude am Motorradfahren

Motorradaussfahrt

Motorräder sind Fahrzeuge für ein großes Freizeitvergnügen. Das war vor einigen Jahrzehnten noch ganz anders; damals waren die Zweiräder in vielen Haushalten und Familien als einziges motorisiertes Fortbewegungsmittel Tag für Tag bei allen Witterungsbedingungen im Einsatz, und die einzige Ausrüstung war oftmals nur der Helm.

Längst ist alles anders: Gefahren wird oft nur in den Sommermonaten und bei gutem Wetter, die Bikes sind vielseitiger und oft um ein Vielfaches stärker und das Angebot an Ausrüstung ist schier unüberschaubar. Umso mehr empfiehlt die GTÜ, sich vor dem Start in die Motorradsaison gut zu informieren:

  • Die Wahl des Bikes: Passt zu Fahrerin oder Fahrer ein Superbike oder ein gemütlicher Tourer, eine Enduro oder ein modernes Bike im Heritage-Look?
  • Ein Fahrsicherheitstraining ist immer sinnvoll. Auch erfahrene Bikerinnen und Biker profitieren von der Vielfalt an Übungen, die auch extreme Situationen beinhalten, die Fahrerinnen und Fahrer im normalen Straßenverkehr zwar nicht erleben möchten, aber mitunter erleben müssen.
  • Die Schutzbekleidung wird immer ausgefeilter: Seit einigen Jahren sind sogar Airbag-Westen erhältlich. Die moderneren Varianten entfalten elektronisch und sensorgesteuert im Fall des Falles blitzschnell ein Luftpolster um den Oberkörper.

Motorrad-Ratgeber

Ein gutes Standardwerk ist der umfassende GTÜ-Motorrad-Ratgeber, der hier kostenfrei erhältlich ist und unter anderem folgende Themen enthält:

  • Gut vorbereitet in die Saison
  • Fahren mit Sozius
  • Richtig bremsen und Kurven fahren
  • Biken bei Wind und Wetter
  • Reifenkunde
  • Fahren mit großem Gepäck
  • Beratung für den Helmkauf
  • Technik, Pflege und Zubehör

Zum Motorrad-Ratgeber


Motorradtuning

Detailaufnahme eines Endrohrs am Motorrads

Wer sein Motorrad tunen möchte, hat technische oder optische Individualisierungen im Blick. Doch auch diese Änderungen müssen geprüft werden, damit das Motorrad im Verkehr sicher ist.

Die GTÜ prüft Änderungen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung in die Zulassungspapiere erfordern. Liegt keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Mehr Informationen zum Thema Tuning und Änderungsabnahmen finden Sie hier.