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Untersuchungsbericht suchen und anfordern

Mit Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde. Geben Sie die erforderlichen Fahrzeugdaten ein, um den Fahrzeugbericht zu suchen und anschließend zu bestellen.

Häufig gestellte Fragen

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil 1

„Alter“ Fahrzeugschein

Fahrzeugschein

Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO hat die Halterin bzw. der Halter eines Fahrzeuges den Unter­suchungs­bericht (UB) min­destens bis zur nächsten Haupt­untersuchung (HU) und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheits­prüfung (SP) aufzubewahren. Ist die Halterin bzw. der Halter nicht im Besitz des letzten Unter­suchungs­berichtes oder des letzten Prüfprotokolls und hat keine Abmelde­bescheinigung, so muss auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschafft oder eine erneute Haupt­untersuchung durchgeführt werden.

Eine Zweitschrift kann nur von gültigen Untersuchungs­berichten erstellt werden.

Änderungs­abnahmen nach § 19 (3) StVZO unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungs­frist von 10 Jahren.

Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungs­berichten nur an Fahrzeug­halterinnen und -halter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halterin/Halter waren. Bei zwischen­zeitlichem Halterwechsel muss eine Einwilligung der/des ursprünglichen Halterin/Halters vorgelegt.

Die Bestellung mit GTÜ-Code setzt voraus, dass Sie die Unter­suchungs­berichtsnummer und den GTÜ-Code von dem Team Mehrfertigung bereits per E-Mail erhalten haben.

Bitte entnehmen Sie beide Angaben aus der E-Mail und tragen Sie die Daten in die folgenden dafür vorgesehenen Felder ein.

Bestellung mit
GTÜ-Code

Wenn Sie aktuell Halterin/Halter oder Eigentümerin/Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personal­ausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personal­ausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Unter­suchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vor­druck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unter­schrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Senden Sie die Nachweise bitte an HU-Bericht@gtue.de.

Wenn Sie aktuell Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personal­ausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personal­ausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Unter­suchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren). Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unter­schrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Das nächstgelegene GTÜ-Partnerbüro finden Sie über unsere Online-Vertragspartnersuche.

Zur Online-Vertrags­­partner­suche

Es besteht die Möglichkeit, dass die GTÜ einen Ausdruck des Untersuchungs­berichts direkt an das zuständige Straßen­ver­kehrs­amt schickt, bei dem Sie Ihr Fahrzeug anmelden wollen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Mo., Di., Mi., Fr. von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Do. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr).

Bitte beachten Sie: Die Kopie des Untersuchungs­berichts wird auf neutralem Papier ohne Stempel und Unterschrift erstellt. Die Kopie dient lediglich als interner Nachweis gegenüber der Zulassungs­behörde. Es handelt sich daher nicht um eine Zweitschrift.

Alle Fahrzeug­halterinnen bzw. -halter können beim Kraft­fahrt­bundesamt (KBA) online eine Fahrzeug­auskunft in Auftrag geben. In der KBA-Auskunft wird auch die Gültig­keit der Hauptuntersuchung angegeben.