BOKraft

Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Bei der Untersuchung nach BOKraft werden die betroffenen Fahrzeuge auf verschiedene Punkte wie z. B. der Ausrüstung mit Alarmanlagen, Fahrpreisanzeigern, vorschriftsmäßiger Beschriftung etc. geprüft.
Hierfür sind die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure Ihre kompetente Ansprechpersonen. Sprechen Sie uns an.