Sicherheitsprüfungen

Für wen gilt die Sicherheitsprüfung?
Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um: die Sicherheitsprüfung (SP) für schwere Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse (KOM) und schwere Anhänger.
Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
- Bussen (und anderen Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
- Lkw, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und weiteren Fahrzeugen jeweils mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
- Anhänger einschließlich „angehängter Arbeitsmaschinen“ mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben der Hauptuntersuchung (HU) auch der Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie entweder auf dem Untersuchungsbericht/
Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin. Als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden. Die Sicherheitsprüfung ist in dem Monat fällig, auf welchen die Prüfmarke auf dem Trägerschild zeigt. Sie darf einen Monat vorher durchgeführt werden, ohne dass sich der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung ändert. Sollte die Sicherheitsprüfung um höchstens einen Monat verspätet sein, weil die Prüfstelle den Auftrag nicht rechtzeitig ausführen konnte, und dies im Prüfprotokoll vermerkt wird, bleibt die übliche Laufzeit ebenfalls unverändert. Wenn die Prüfung aber länger als einen Monat überfällig ist oder keine Bestätigung der Prüfstelle vorliegt, muss eine Sicherheitsprüfung in Verbindung mit Hauptuntersuchung durchgeführt werden.