Änderungsabnahmen und Fahrzeugtuning

In­di­vi­du­el­le Än­de­run­gen und Tu­ning an Fahr­zeu­gen

Tuning

Tuning – Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen

Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure helfen Ihnen bei Ihren Anliegen rund um das Tuning und Veränderungen an Fahrzeugen. Egal ob Fahrzeuganbauten, -umbauten, -änderungen oder -tuning – die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure beraten Sie zu rechtlichen und technischen Fragen.

Die Betriebserlaubnis erlischt durch „Technische Änderungen“, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Darunter fallen Tuningmaßnahmen oder Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO, wie z. B. eine Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Auch der Einbau eines Rußpartikelfilters unterliegt der Änderungsabnahme.

Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein, der Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugdokumente besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.


Nachweis der Änderungsabnahme

Die Änderungsabnahme führen Ihre GTÜ-Prüfingenieurinnen/Ihre GTÜ-Prüfingenieure gerne für Sie durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Nachweis, den Sie mitführen bzw. bei bestimmten technischen Änderungen unverzüglich bei der Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen müssen.

Erkundigen Sie sich bereits vor dem Kauf bzw. Einbau eines Teils oder vor dem geplanten Tuning bei GTÜ-Prüfingenieurinnen bzw. GTÜ-Prüfingenieuren in Ihrer Nähe, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.


Teilegutachten für Änderungsabnahme nicht vorhanden?

Falls das passende Teilegutachten bzw. die Teilegenehmigung nicht mehr greifbar ist: kein Problem! Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure können auf eine umfangreiche Datenbank, in denen Prüfzeugnisse in Form von Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.