GTÜ-Akademie

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen

Grundsätzlich können alle teilnehmen, die die Voraussetzungen gemäß Verkehrsgerichtstag in Goslar aus dem Jahr 2003 erfüllen.

  • Diplom-Ingenieurin bzw. -Ingenieur/B. Eng./M. Eng. (Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik)
  • Kfz-Meisterin bzw. -Meister (Mechanik, Mechatronik und/oder Kfz-Elektrik)
  • Karosseriebaumeisterin bzw. -meister
  • Lackierermeisterin bzw. -meister
  • Kfz-Technikerin bzw. -Techniker (Einzelfallprüfung erforderlich, da länderspezifisch unterschiedlich)
  • Zweiradmechanikermeisterin bzw. -meister (Einzelfallprüfung erforderlich)

Sollte Ihre Ausbildung nicht hier aufgeführt sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden dann eine Einzelfallprüfung durchführen und Sie entsprechend beraten.

Grundsätzlich sind Richterinnen und Richter frei in der Wahl der Sachverständigen. Es ist jedoch gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) angedacht, dass öffentlich bestellte und vereidigte oder persönlich zertifizierte Gutachterinnen und Gutachter für Gerichte tätig sein sollen. Im Parteiauftrag können alle Sachverständigen tätig werden.

Grundsätzlich ja. Kfz-Sachverständige haben durch ihre Ausbildung das nötige Know-how, um Gutachten an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Vom Antrieb abgesehen sind solche Fahrzeuge einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sehr ähnlich. Ist jedoch die Hochvoltanlage des Fahrzeugs vom Schaden direkt oder indirekt betroffen, sollten Gutachterinnen und Gutachter fachkundige Personen für Hochvolt-eigensichere Systeme Stufe 2S sein. Falls die Hochvoltanlage nicht mehr eigensicher ist, ist eine Ausbildung HV S3 nötig.

Nein. Vorbereitung und Prüfungsdurchführung müssen unbedingt getrennt voneinander durchgeführt werden. Die GTÜ führt in Abstimmung mit den Prüfungsorganen die Vorbereitungskurse durch. Die eigentliche Zertifizierung kann nur durch die Zertifizierungsstellen von IfS und ZAK-Zert durchgeführt werden. Am besten erkundigen Sie sich bereits vor der Teilnahme am Vorbereitungskurs nach den Prüfungsterminen.

Das Prüfen im hoheitlichen Auftrag und die Schadenaufnahme bzw. Kalkulation im freiwirtschaftlichen Schadengeschäft sind zwei grundsätzlich verschiedene Tätigkeiten. Dennoch haben Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure in vielerlei Hinsicht aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung Vorkenntnisse. Die GTÜ-Akademie berät Sie im Einzelfall gern und erstellt das für Sie passende Seminarangebot.