GTÜ-Classic-Part­ne­rin oder GTÜ-Classic-Partner werden

GTÜ-Sachverständige

Werden auch Sie GTÜ-Classic-Expertin bzw. GTÜ-Classic-Experte!

Erschließen Sie sich den lukrativen Klassikermarkt mit dem Online-Tool der GTÜ-Classic.

Das Tool unterstützt und qualifiziert Sachverständige rund um Oldtimer.

Die GTÜ hat die Anerkennung der Gutachten sowie die Empfehlung eines GTÜ-Wertgutachtens durch die Versicherungen erreicht.

 

GTÜ-Classic nutzt bei der Begutachtung klassischer Fahrzeuge das System GTÜ. Es unterstützt Sachverständige bei der Erstellung von Wertgutachten für Young- und Oldtimer.

GTÜ-Classic-Expertinnen  und GTÜ-Classic-Experten begutachten das vorgestellte Fahrzeug. Dabei ermitteln sie seine Zustandsnote (1 bis 5). Die Fachabteilung GTÜ-Classic stellt den Sachverständigen eine kostenpflichtige Marktanalyse zur Verfügung. Sie enthält Vergleichspreise von Referenzfahrzeugen (mit den Noten 1 bis 5).

Die Sachverständigen ermitteln anhand der Marktanalyse und der von ihnen vergebenen Zustandsnote den Marktwert des Fahrzeugs. Dabei berücksichtigen sie individuelle Besonderheiten des Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfelds. Dann erstellen sie ein Gutachten. Dabei wird die GTÜ-Classic-Expertin bzw. der GTÜ-Classic-Experte durch eine moderne App unterstützt.

Kundinnen bzw. Kunden erhalten das Gutachten von der GTÜ-Classic-Expertin bzw. dem GTÜ-Classic-Experten. Sie zahlen das Entgelt an die Expertin bzw. den Experten.

Die Marktanalysen der GTÜ-Classic sowie die App zur Erstellung der Gutachten sind ausschließlich für GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten zugänglich. Die GTÜ fördert die Anerkennung der Kurz- und Wertgutachten bei Versicherungen sowie die Empfehlung durch die Versicherer. Das Signet „GTÜ-Classic-Oldtimerexpertin“ bzw. „GTÜ-Classic-Oldtimerexperte“ darf nur von GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten genutzt werden. Durch dessen Verwendung erfolgt eine Unterscheidung im öffentlichen Auftritt von anderen GTÜ-Partnerinnen und -Partnern.

Über das GTÜ-Classic-Archiv betreibt die Fachabteilung Öffentlichkeitsarbeit für die GTÜ-Classic-Partnerinnen und -Partner. Sie ist auf Messen und Veranstaltungen sowie mit Werbung und Marketing präsent. Sie geht strategische Kooperationen mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden ein.

Die GTÜ-Classic-Expertin bzw. der GTÜ-Classic-Experte verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewertung klassischer Fahrzeuge über die Sachverständigen-App Classic abzuwickeln und entsprechend zu archivieren. Dabei werden die von der GTÜ bereitgestellten Vorlagen zur Dokumentation verwendet. Für jedes erstellte Gutachten wird eine aktuelle Marktanalyse bei der GTÜ angefordert.

Die Archivierung der Gutachten unterliegt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dem Sachverständigen. Die IT-Systeme der GTÜ-Classic unterstützen hierbei.

GTÜ-Classic-Partnerinnen und -Partner können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige oder gleichwertig qualifizierte Sachverständige werden. Sie sind Mitglied in einem der drei Gesellschafterverbände der GTÜ (AGS, BVS-KSV oder BVSK) und haben den Qualifikationsprozess erfolgreich abgeschlossen. Diese müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Zudem unterliegen Bewerbende einer internen Gebietsschutzprüfung. Diese stellt sicher, dass das Netz der GTÜ-Classic-Partner zum Markt passt.

Wer das System GTÜ für klassische Fahrzeuge nutzen möchte, muss einen Partnerschaftsvertrag mit GTÜ-Classic abschließen.

Die Qualifizierung zur GTÜ-Classic-Expertin bzw. zum GTÜ-Classic-Experten erfolgt durch eine zweitägige Fortbildung. Danach folgt eine abschließende Prüfung. Im Rahmen der Prüfung reichen die Bewerbenden drei Gutachten klassischer Fahrzeuge ein. Davon zwei detaillierte Wertgutachten und ein Kurzgutachten, die vom Prüfungsausschuss der GTÜ-Classic bewertet werden.

Für Sachverständige, die bereits im Bereich klassischer Fahrzeuge tätig waren, kann der Qualifikationsprozess entsprechend der Vorerfahrungen angepasst werden.

Die Bewerbenden haben die Zulässigkeit der Weitergabe an und Verarbeitung durch die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH sowie die Prüfenden sicherzustellen.

Seminare sichern die Qualifikation und bauen sie aus. Alle Sachverständigen müssen einen Fortbildungstag pro Jahr nachweisen. Aktive Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure können einen Fortbildungstag anrechnen lassen. Bei der Teilnahme an Seminaren anderer Anbieter muss vorab eine Inhaltssystematik bei der GTÜ eingereicht werden. Damit wird dann der Umfang der Anerkennungsfähigkeit überprüft.