Information für Fahrzeughalterinnen und -halter zur Erfassung der Energieverbrauchsdaten
Aufklärung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters über die Datenerhebung der Energieverbrauchsdaten (OBFCM)
Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung werden die Energieverbrauchsdaten sowie die Fahrzeugidentifizierungsnummer des untersuchten Fahrzeugs erhoben und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Europäische Umweltagentur übermittelt.
Anhand der erfassten Daten überprüft die Europäische Kommission die Wirksamkeit der verordnungsrechtlich festgelegten Vorschriften zum Energieverbrauch und zur zulässigen CO2-Emission von Kraftfahrzeugen zum Schutz des Klimas und informiert diesbezüglich die Öffentlichkeit. Das Kraftfahrt-Bundesamt verwendet die Energieverbrauchsdaten ausschließlich für deren Übermittlung an die Europäische Umweltagentur.
Nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Kfz-EEV sind auf Nachfrage die erhobenen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Sie haben daher innerhalb von 14 Tagen nach Erhebung der Daten die Möglichkeit, die ermittelten Verbrauchsdaten unter folgendem Link einzusehen und herunterzuladen: www.gtue.de/de/obfcm
Nach § 2 Abs. 4 Kfz-EEV haben Sie die Möglichkeit der Erhebung der Daten im Vorfeld zu widersprechen.
Nach § 2 Abs. 6 Satz 2 Kfz-EEV ist auf Nachfrage eine Bestätigung des Widerspruches unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Sie haben daher innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeuguntersuchung die Möglichkeit, die Bestätigung des Widerspruchs unter folgendem Link einzusehen und herunterzuladen: www.gtue.de/de/obfcm
Weitere Informationen zur Energieverbrauchsdatenerfassung finden Sie unter: www.gtue.de/de/dsi-fahrzeughalter
Stand: 06. August 2024