GWP, GAP, GSP und DIN EN 1949/G 607
Gasprüfungen

Gasanlagenprüfung für Fahrzeugantrieb und Campinggas
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure der GTÜ führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen zudem Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DVGW G 607 durchführen.
Nach dem Einbau einer nachgerüsteten Gasanlage in ein Fahrzeug muss eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft. Hierbei wird ein Lecksuchspray bzw. als Ergänzung optional ein Gasdetektor genutzt.
Wurde die Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach einer umfangreichen Reparatur an der Gasanlage die Gasanlagenprüfung (GAP) frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt und liegt die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vor, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.
Weitere Informationen finden Sie im GTÜ-informativ „Gasfahrzeuge“.