Allgemeine Geschäftsbedingungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation – Freiwirtschaftlicher Bereich
Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart (nachfolgend: GTÜ) für die zu erbringenden Leistungen für Kunden im Rahmen des Zugangs und der Nutzung des GTÜ-Anmeldeportals und für den Bereich GTÜ-Sachverständigenorganisation für die Erbringung von Seminardienstleistungen aufgeführt.
1. Allgemeines und Leistungen
Der Zugang zu Seminardienstleitungen erfolgt über das CARUSO-Anmeldeportal. Dieses Anmeldeportal dient zur Anmeldung zu, Verwaltung von und Zugang zu Seminardienstleistungen. Für die Nutzung des Anmeldeportals muss eine Registrierung erfolgen. Der Account des Kunden kann einen Bereich zur Administration von einem oder mehreren Mitarbeitern (ggf. mit eigenem Zugang) umfassen.
Eine Nutzung von Seminardienstleistungen ohne Benutzerkonto innerhalb des Anmeldeportals ist nicht möglich, da Dienstleistungen, die Kommunikation mit dem Kunden und die Verwaltung ausschließlich über das Caruso-Anmeldeportal abgewickelt werden. Ausnahmen sind nach einer speziellen Vereinbarung und in Sonderfällen (z.B. Sondertrainings) möglich.
Die Dienstleistungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation werden gemäß den vom Kunden gebuchten Dienstleistungen erbracht. Online-Trainings in Form von E-Learning werden sofort nach abgeschlossener Auftragsbestätigung ausgeliefert. Präsenz Dienstleistungen, d.h. Seminare mit physischer Präsenz und Seminare im virtuellen Klassenraum, werden zum geplanten und gebuchten Datum erbracht.
Für die Reise zum Veranstaltungsort und ggf. Buchung von Hotelzimmern o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn es gibt hierzu eine andere Vereinbarung zwischen dem Kunden und der GTÜ-Sachverständigenorganisation.
Auf Wunsch des Kunden stellt die GTÜ-Sachverständigenorganisation jeweils teilnehmerbezogene Bescheinigungen über die Teilnahme an der Veranstaltung aus.
2. Registrierung
Mit der Nutzung des CARUSO-Anmeldeportals stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu:
- Sie geben bei der Registrierung die vollständigen, aktuellen Daten zu Ihrer Person ein, die das System fordert.
- Sie sind für die Sicherheit Ihrer Zugangsdaten verantwortlich.
- Sie verantworten alle Nutzungen und Aktionen, die mittels Ihres personalisierten Kontos durchgeführt werden.
- Sie sind für erforderliche Aktualisierungen Ihrer Daten verantwortlich.
- Die GTÜ-Sachverständigenorganisation ist berechtigt, Ihre Zugangsdaten, wenn nötig, zurückzusetzen.
Die GTÜ kann Ihr Konto bei Anhaltspunkten für eine unberechtigte Nutzung oder die Eingabe unwahrer oder unvollständiger Daten sperren oder kündigen.
Sie werden alle Aktivitäten innerhalb des Caruso-Anmeldeportals immer nur über Ihr personalisiertes Konto durchführen. Sollten Sie ein anderes Konto für Aktivitäten nutzen wollen, so ist zwingend die Erlaubnis des Konto-Inhabers einzuholen. Die GTÜ haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die Ihnen durch eine unbefugte Nutzung Ihres Kontos entstehen.
Bei der Registrierung werden Sie der GTÜ-Sachverständigenorganisation Ihre Email-Adresse zur Verfügung stellen und erklären sich damit bereit, dass die GTÜ-Sachverständigenorganisation diese für die Zusendung servicebezogener Mitteilungen, automatisierter Systemantworten, Hinweise zu notwendigen Systemaktualisierungen und Bestätigungen nutzt.
Eine Aufklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der GTÜ-Sachverständigenorganisation.
3. Inanspruchnahme der Seminardienstleistungen
Wenn Sie Dienstleistungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation in Anspruch nehmen, so stimmen Sie folgenden Verhaltensweisen zu:
- Sie sammeln keine Daten, die zu einer persönlichen Identifizierung von Personen führen könnten.
- Sie unterlassen es andere Nutzer zu verleumden, zu beleidigen, zu belästigen oder auf irgendeine andere Art deren Rechte zu verletzen.
- Sie verändern oder löschen nicht unerlaubt die Daten anderer Nutzer.
- Sie verletzen keine gesetzlichen Vorschriften durch die Nutzung Ihres Accounts.
- Sie versuchen nicht eine andere Website unerlaubt mit dem Web-Dienst der GTÜ in Verbindung zu bringen.
- Sie halten sich an die Anforderungen, Vorschriften und Richtlinien die im Zusammenhang mit den GTÜ-Webdiensten, Servern und Netzwerken vorgegeben sind.
- Sie verwenden keine Schadsoftware, um die Software und Hardware oder sonstige technischen Einrichtungen der GTÜ oder Ihrer Partner und Kunden zu schädigen.
- Sie verwenden keine technischen Einrichtungen, die dazu führen, dass eine unangemessen hohe Anzahl an Anfragen an den Webdienst der GTÜ gestellt werden.
Die GTÜ-Sachverständigenorganisation kann Ihr Konto bei Zuwiderhandlung bzw. schwerwiegendem Verstoß gegen die Vertragsunterlagen ohne vorherige Ankündigung sperren oder kündigen.
4. Datennutzung / Datenschutz
Wenn Sie irgendwelchen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterliegen, so werden Sie Sorgen dafür tragen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden.
Die GTÜ-Sachverständigen richtet sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutzerklärung der GTÜ-Sachverständigenorganisation.
Die Datenschutzerklärung der GTÜ-Sachverständigenorganisation können Sie einsehen unter: https://www.gtue.de/de/dsi-svd
5. Änderungen von Dienstleistungen
Die GTÜ-Sachverständigenorganisation kann Dienstleistungen vollständig oder in Teilen aus wichtigen Gründen und bei rechtzeitiger vorheriger Ankündigung verändern. Dies betrifft Inhalte, Termine oder die Aussetzung einer Dienstleistung.
6. Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gebühr für eine Dienstleistung richtet sich nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preis, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung hat im Allgemeinen bis spätestens 21 Tage vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die GTÜ berechtigt, die aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
Im Falle einer Überweisung durch den Kunden, ist die Verbindlichkeit nur dann erfüllt, wenn der Betrag dem Konto der GTÜ gutgeschrieben ist.
Die GTÜ ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.
Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eine nicht durch den Veranstalter zu vertretende nur zeitweiser Teilnahme an Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.
Die Seminardienstleistungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation unterliegen regelmäßigen Preisanpassungen. Diese Änderungen werden nicht angekündigt und gelten ab der Veröffentlichung.
7. Stornierungsbedingungen
Bereits gebuchte Dienstleistungen der GTÜ-Sachverständigenorganisation können kundenseitig schriftlich oder über das CARUSO-Portal storniert werden. Der Kunde erhält von der GTÜ-Sachverständigenorganisation im Anschluss eine Bestätigung der Stornierung.
Im Falle einer schriftlichen Stornierung diese bitte an folgende Adresse senden:
Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
– Sachverständigenorganisation –
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Im Falle einer Stornierung per Mail diese bitte an folgende Email-Adresse senden: epb@gtue.de
8. Stornierungsfristen
Wird eine Buchung storniert (schriftlich oder elektronisch) entfällt die Trainingsgebühr, wenn die schriftliche oder elektronische Stornierung der Teilnahme innerhalb der jeweils gültigen Stornierungsfrist bei der GTÜ eingeht. Bei einer späteren Stornierung werden Stornokosten berechnet.
Diese sind wie folgt gestaffelt:
0 € bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100 % der Gebühr ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei nicht Erscheinen
Grundsätzlich können Ersatzteilnehmer genannt werden, wenn gegen diese Personen keine besonderen Bedenken von Seiten der GTÜ genannt werden.
Bei Sonderveranstaltungen gelten die Bedingungen, die mit dem Kunden vereinbart wurden.
9. Seminarunterlagen
Innerhalb der Seminardienstleistungen werden je nach Seminarformat Seminarunterlagen ausgegeben. Diese Unterlagen darf der Teilnehmer zu eigen Zwecken weiterhin nutzen und im Falle von elektronischen Unterlagen auf dem eigenen Computer speichern und verarbeiten. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Nutzungsrechte. Die Seminarunterlagen dürfen nicht verändert, veröffentlicht, vermietet, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Sollte es sich bei Kunde und Teilnehmer nicht um dieselbe Person handeln, so erlangt lediglich der Teilnehmer die vorgenannten Nutzungsrechte.
Sonderregelungen bedürfen einem gesonderten Nutzungsvertrag zwischen der GTÜ und dem Kunden.
10. IT-Infrastruktur
Bei Online-Seminaren, Webinaren oder Veranstaltungen mit benötigtem Internetzugang haftet die GTÜ nicht für die ständige, einhundertprozentige Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur und der entsprechend benötigten Übertragungsleistung.
Von der GTÜ bereitgestellte Internetzugänge dürfen lediglich für die innerhalb der Seminardienstleistung notwendigen Funktionen und Zeiten genutzt werden.
Während der Internetnutzung sind folgende Verhaltensweisen einzuhalten:
- Sie stellen keine Daten ins Internet, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen strafrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungenverstoßen.
- Beleidigende, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder verleumderische Texte, Graphiken, Abbildungen, Filme oder Ähnliches werden von Ihnen weder ins Netz gestellt noch auf Ihren Rechner runtergeladen, weitergeleitet oder veröffentlicht.
- Sie unterlassen unberechtigte Benutzungen und versuchen nicht, sich Zugriffsberechtigungen Dritter anzueignen.
- Sie geben Ihre Zugriffsberechtigung nicht an Dritte weiter.
- Sie verwenden im Zusammenhang mit Geräten, die Ihnen von der GTÜ zur Verfügung gestellt wurden, keine Datenträger, die Ihnen nicht von der GTÜ zur Verfügung gestellt wurden.
11. Leistungserbringung
Bei Nichterbringung der Dienstleistung durch die GTÜ-Sachverständigenorganisation in Folge höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse haftet die GTÜ nicht. Hierzu gehören auch die Auswirkungen einer Pandemie wie Covid-19.
Erbringt der Kunde die erforderlichen Leistungen, hierzu gehören u.U. Genehmigungen, Zeugnisse, Freigaben, vereinbarte Zahlungsbedingungen usw., zur Teilnahme an der Dienstleistung nicht, so kann die GTÜ-Sachverständigenorganisation die Dienstleistung verweigern.
Ist die von der GTÜ-Sachverständigenorganisation festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die Sachverständigenorganisation vor, die Seminardienstleistung abzusagen.
Bei Ausfall des Referenten durch Krankheit, Unfall oder sonstigen, nicht durch die GTÜ zu vertretenden Gründen kann die GTÜ-Sachverständigenorganisation die Veranstaltung auch kurzfristig absagen, verlegen oder sonstige organisatorische Veränderungen durchführen. Auch bei einer kurzfristigen Absage, Verlegung oder Änderung besteht für die GTÜ keine Pflicht zur Erstattung bereits angefallener Kosten des Teilnehmers, wie z.B. Reise- oder Übernachtungskosten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Absage, Verlegung oder Änderung wenigstens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und wenigstens in Textform erfolgt aber auch bei noch kurzfristigeren Absagen, wenn eine frühere Absage aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht möglich war. Die Kosten für die Veranstaltung selbst werden durch die GTÜ im Fall einer Absage erstattet, soweit nicht der Grund für die Absage durch den Teilnehmer selbst zu vertreten ist.
12. Haftung
Die GTÜ haftet im Sinne der §§ 280 ff. BGB (nachfolgend "Schadensersatz") wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
13. Eigentumsvorbehalt / Zugangsrecht
Der Zugang zu Onlineseminaren in Form von E-Learning oder Webinaren steht dem Kunden erst nach Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr zu.
Seminarunterlagen und sonstige von der GTÜ-Sachverständigenorganisation ausgegebene Dokumente und Hilfsmittel bleiben bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Teilnahmegebühr im Eigentum der GTÜ-Sachverständigenorganisation. Gleiches gilt für digitale Unterlagen, deren Nutzung ebenfalls an die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr gekoppelt ist.
14. Rücktritt
Die GTÜ ist ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die GTÜ unbeschadet sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden dem Kunden jedwede Nutzungsrechte und Zugriffe auf Online-Seminare / Webinare entzogen.
Ohne Nachfristsetzung ist die GTÜ auch zum Rücktritt berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der GTÜ gefährdet ist, oder beim Kunden der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung vorliegt.
Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
15. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragskonditionen ungültig sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen, ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der GTÜ und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die GTÜ ist auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, anzurufen.
Stand: 22.09.2022