GTÜ-Hinweisgebersystem
In unserem digitalem Hinweisgeber-Portal können Sie schnell und einfach auf tatsächliche Anhaltspunkte beruhende Bedenken über potenzielles Fehlverhalten melden, das die GTÜ bzw. unsere Beschäftigten oder dritte Personen im Kontext mit der GTÜ betrifft.
Dies sind z.B. Verstöße gegen Gesetze, gegen interne Compliance-Vorschriften und insbesondere auch gegen Menschenrechte und Umweltschutzpflichten.
Zu beachten ist, dass das Hinweisgebersystem der GTÜ nicht auf die Entgegennahme von z.B. Kundenbeschwerden ausgelegt ist. Betrifft ein Anliegen Vertragsverhältnisse oder Dienstleistungen der GTÜ, so stehen ihnen die jeweilige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Innen- und Außendienstes sowie das Beschwerdemanagement der GTÜ zur Verfügung.
Das digitale Hinweisgeber-Portal darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden! Vermeiden Sie daher bitte wissentlich, oder grob fahrlässig, falsche Informationen. In diesen Fällen können Sie nicht nur den gesetzlichen Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Identität oder Schutz vor möglichen Repressalien verlieren, sondern Sie machen sich ggf. schadensersatzpflichtig oder im schlimmsten Fall sogar strafbar.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen oder eine Kontaktmöglichkeit zu nennen. Jede Meldung wird ausschließlich an die OSR-Rechtsanwälte übermittelt. Diese prüfen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Ihre Meldung und übermitteln dann an die GTÜ einen Bericht, der sicherstellt, dass, wenn Sie dies nicht wünschen, keinerlei Information zu Ihrer Identität (direkt oder indirekt) enthält; Ihre Identität wird durch diese Vorgehensweise absolut geschützt. Rückfragen an Sie sind allerdings nur dann möglich, wenn Sie den OSR-Rechtsanwälten eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Telefonnummer etc.) zur Verfügung stellen. Eine Weitergabe Ihrer Kontaktmöglichkeiten an die GTÜ erfolgt in diesem Fall nicht, es sei denn Sie sind damit ausdrücklich einverstanden.
Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten über die Geschäftsführung oder direkt an die Compliance-Organisation gemeldet werden.
Das Hinweisgeber-Portal der GTÜ erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.ombudservice.de/osr-hinweisgeber-formular
Eine Meldung an die von den Rechtsanwaltskanzlei OSR betriebene interne Meldestelle der GTÜ ist wegen der Sachnähe vielfach sinnvoll. Sie können sich aber auch an eine externe Meldestelle wenden.
- Bundesamt für Justiz (BfJ); www.bundesjustizamt.de, Bereich „Hinweisgeberstelle“
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): www.bafin.de, Bereich „Hinweisgeberstelle“
- Bundeskartellamt (BKartA): www.bundeskartellamt.de, Bereich „Kartellverbot“