Technischer Dienst

Um­bau zum Wohn­mo­bil

Camping

Voraussetzungen an ein Wohnmobil

Campingurlaube werden immer beliebter und der Markt für Wohnmobile ist nahezu leergefegt. Warum also nicht das vorhandene Fahrzeug zum Wohnmobil umbauen?

Ein solcher Umbau führt zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Ihr umgebautes Wohnmobil erteilen kann, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO. Unsere über 600 qualifiziert ausgebildeten Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes erstellen dieses Gutachten gerne für Sie.


Damit Ihr Wohnmobil auch als solches anerkannt wird, muss Ihr Fahrzeug mindestens nachfolgende Ausrüstung umfassen

  • Tisch und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten (diese können u. U. auch als Sitze dienen),
  • fest (dauerhaft) eingebaute Kochmöglichkeit,
  • Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände.

Die Wohnmobilausstattung ist fest im Fahrzeug anzubringen, der Tisch darf jedoch leicht entfernbar sein. Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder bei auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist in diesen Fällen nicht möglich.

Grundsätzlich dient der „Wohnteil“ des Fahrzeugs zu Wohnzwecken. Sind dort Sitzplätze vorhanden, die auch während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen diese alle Voraussetzungen hinsichtlich Sitz- und Gurtverankerungen erfüllen.

Am besten lassen Sie sich im Vorfeld des Umbaus zum Wohnmobil von einer GTÜ-Partnerin bzw. einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe beraten.