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Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil 1

„alter“ Fahrzeugschein

Fahrzeugschein

Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO hat die Halterin bzw. der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungs­bericht (UB) mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheits­prüfung (SP) aufzubewahren. Ist die Halterin bzw. der Halter nicht im Besitz des letzten Untersuchungs­berichtes oder des letzten Prüfprotokolls und hat keine Abmelde­bescheinigung, so muss sie/er auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder andernfalls eine erneute Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Eine Zweitschrift kann nur von gültigen Untersuchungs­berichten erstellt werden.

Änderungs­abnahmen nach § 19 (3) StVZO unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungs­frist von 10 Jahren.

Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungs­berichten nur an Fahrzeug­halterinnen und -halter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halterin/Halter waren beziehungsweise bei zwischen­zeitlichem Halterwechsel eine Einwilligung der/des ursprünglichen Halterin/Halters vorlegen können.

Die Bestellung mit GTÜ Code setzt voraus, dass Sie die Untersuchungsberichtsnummer und den GTÜ Code von dem Team Mehrfertigung bereits per Email erhalten haben.

Bitte entnehmen Sie beide Angaben aus der Email und tragen Sie die Daten in die folgenden dafür vorgesehenen Felder ein:

Bestellung mit
GTÜ-Code

Wenn Sie aktuell Halterin/Halter oder Eigentümerin/Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Senden Sie die Nachweise bitte an HU-Bericht@gtue.de.

Wenn Sie aktuell Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren). Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Das nächstgelegene GTÜ-Partnerbüro finden Sie über unsere Online-Partnersuche unter www.gtue.de/partnersuche.

Wenn Sie aktuell Halterin/Halter oder Eigentümerin/Eigentümer sind:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeug­schein/Fahrzeug­brief)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Einwilligung der/des ehemaligen Halterin/Halters bzw. Eigentümerin/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht Halterin/Halter bzw. Eigentümerin/Eigentümer waren). Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier.
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift der/des damaligen Halterin/Halters.

Abholung nur möglich mit original Dokumenten und Termin oder Absprache mit der Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Mo, Di, Mi, Fr von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder unter der E-Mail HU-Bericht@gtue.de.

Es besteht die Möglichkeit, dass die GTÜ einen Ausdruck des Untersuchungs­berichts direkt an das zuständige Straßen­verkehrs­amt schickt, bei dem Sie Ihr Fahrzeug anmelden wollen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Mo, Di, Mi, Fr von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass die Kopie des Untersuchungs­berichts auf neutralem Papier ohne Stempel und Unterschrift erstellt wird und lediglich als interner Nachweis gegenüber der Zulassungs­behörde dient, es sich daher nicht um eine Zweitschrift handelt.

Alle Fahrzeug­halterinnen bzw. -halter können beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) online eine Fahrzeug­auskunft in Auftrag geben. In der KBA-Auskunft wird auch die Gültigkeit der Hauptuntersuchung angegeben.