Technischer Dienst

Ein­zel­ab­nah­me nach § 19 (2) StV­ZO

Einzelabnahme

Tuning? Aber sicher!

Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere über 700 Unter­schrifts­berechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ beraten Sie gerne und erstellen Ihnen die erforderlichen Gutachten.


Warum Einzelabnahme?

In § 19 der Straßen­verkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebs­erlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die

  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
  • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
  • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.

Für einige Bauteile liegt eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder ein Teile­gutachten vor und oftmals genügt eine Änderungs­abnahme nach § 19 (3) StVZO. Weitere Infos dazu finden Sie unter „Tuning und Änderungs­abnahme“.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teile­gutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungs­bereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzel­betriebs­erlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich, damit Ihr Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuning­maßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifen­kombination).


Kann meine Änderung so eingetragen werden?

Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einer/einem Unterschrifts­berechtigten des Technischen Dienstes in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Unsere qualifiziert ausgebildeten Expertinnen und Experten der GTÜ beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:

  • Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
  • Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
  • Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
  • Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
  • u. v. m.

Sie benötigen weitere Informationen rund um die Einzelabnahme?

Fragen Sie Ihre Tuning-Expertin bzw. Ihren Tuning-Experten vor Ort.