Kfz-Gutachten
Wozu benötigen Sie ein Schadengutachten?
Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung einer/eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. einer GTÜ-Partnerin oder eines GTÜ-Partners in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Die Sachverständigen der GTÜ sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.
Ist ein Schaden an einem Auto oder anderen Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie die Schadenshöhe beziffert werden. Alle Informationen dazu werden in einem Kfz-Gutachten zusammengetragen. GTÜ-Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich ihres Fahrzeugschadens geltend machen können. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.
GTÜ-Sachverständige in Ihrer Nähe zur Ausstellung eines Kfz-Gutachtens finden Sie unter partner.gtue.de
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Als Geschädigte bzw. Geschädigter in einem Unfall haben Sie
- die freie Wahl einer unabhängigen Gutachterin bzw. eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ;
- das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin bzw. eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt;
- die freie Wahl einer Werkstatt zur Reparatur des Schadens;
- die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).
Sie wurden mit Ihrem Auto Opfer eines unverschuldeten Unfalls? Dann helfen Ihnen unsere fünf Tipps im Ernstfall sicher weiter:
Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.
Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.
Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?
Für den Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeugs sowie eine Leasingrückgabe ermitteln die kompetenten Gutachterinnen und Gutachter der GTÜ mit einem Kfz-Gutachten den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs.
Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:
- Fahrzeugalter
- Laufleistung (Kilometerstand)
- Fahrzeugzustand
- Pflege
- eingetragener Fahrzeughalter
- Unfallfreiheit
- Servicenachweis
Folgende Besichtigungsfaktoren werden geprüft und dokumentiert:
- Karosserie
- Ausstattung
- Fahrwerk
- Aggregate
- Elektrik
- Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen
- Historie
Unsere Gutachterinnen und Gutachter ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie z. B. Unfallschäden, beschädigte oder fehlende Teile sowie eine notwendige Reparatur und/oder Wertminderung aus Vorschäden. Je nach Auftragserteilung wird der Händlereinkaufs- und -verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungswert des vorgestellten Kfz bestimmt.
Mit dem erstellten Kfz-Gutachten steht einem Verkauf Ihres Fahrzeugs bzw. Neukauf nichts mehr im Weg.
Damit die Fahrzeugübergabe nach Ablauf eines Leasings reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihres Leasingfahrzeugs.
Die Vorteile, die sich dabei für Sie ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Auto) und ein übersichtlicher und detaillierter Leasingbewertungsbericht. Dieser kann bei jedem Hersteller vorgelegt werden.
Sondergutachten – Lösungen für Ihr Fahrzeug
Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) brauchen Sie, wenn bei einem technischen Defekt an Bauteilen (z. B. Motorschaden) die Ursache ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen infrage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer bei einem Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Werkstatt zur Klärung des Sachverhalts.
Die Sachverständigen der GTÜ ermitteln den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihnen z. B. Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endoskop zur Verfügung, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht.