Ver­ord­nun­gen des Bun­des und der Län­der

Das müssen Sie als Betreiberin/Betreiber bzw. Arbeitgeberin/Arbeitgeber wissen

Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH ist als Zugelassene Überwachungsstelle gemäß den einzelnen Landesverordnungen verpflichtet, unterschiedliche Maßnahmen nach Prüfungen gemäß § 15 und § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu veranlassen. Die unten dargestellte Tabelle führt die wesentlichen Themen in Verbindung mit der Rechtsquelle auf. Im Wesentlichen sind folgende Themen für Sie wichtig zu wissen:

Das Anlagenkataster

Das Anlagenkataster (AnKa) dient dazu, die Prüffristverantwortung von Betreiberinnen und Betreibern zu überwachen. Die Zugelassenen Überwachungsstellen stellen nach erfolgter Prüfung gemäß § 15 und § 16 sämtliche Anlagen- und Standortangaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) über eine Datenschnittstelle zur Verfügung: www.anlagenkataster.de

Bei der Prüfung werden ein Anlagenschlüssel (A-Key), der ein Anlagenleben lang bestehen bleibt, und ein Prüfschlüssel (P-Key), der bei jeder Prüfung neu vergeben wird, erzeugt. Die Schlüssel sind auf den Prüfbescheinigungen der GTÜ klar ersichtlich. Nicht jede Prüforganisation stellt diese Schlüssel, die für die nächste Prüfung relevant sind, auf Ihren Bescheinigungen zur Verfügung. Wichtig hierbei ist, dass Sie bei einem Wechsel zu einer anderen Zugelassenen Überwachungsstelle dieser die Schlüssel zur Verfügung stellen.

Die Aufsichtsbehörden der Länder (in der Regel die Gewerbeaufsicht oder der Arbeitsschutz) nutzen die Daten für ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeit und kontaktieren bei Auffälligkeiten die Betreiberinnen/Betreiber und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber.

Weitere Verpflichtungen

Zudem entstehen weitere Verpflichtungen aus den Verordnungen der Länder an die Zugelassenen Überwachungsstellen, die für Sie relevant sind. Wir sind verpflichtet, behördliche Meldungen bei

  • überfälligen wiederkehrenden Prüfungen,
  • überfälligen Nachprüfungen bei nicht abgestellten Mängeln,
  • gefährlichen Mängeln und
  • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebnahme wegen sicherheitsrelevanter Mängel abzugeben. Welche Regelungen an Ihrem Standort gelten, erfahren Sie aus der Tabelle und dem Verordnungstext. Fragen zu diesen Verordnungstexten beantworten gerne die zuständigen Dienststellen: lasi-info.com

Verordnungen der Bundesländer

Die aktuellen Verordnungen der Bundesländer finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik


Das Umweltstatistikgesetz bestimmt gemäß § 9 Absatz 4, dass wir als anerkannte Sachverständigenorganisation nach AwSV Daten der prüfpflichtigen AwSV-Anlagen statistisch erheben und an das Statistische Bundesamt weitergeben müssen.
www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html