Prü­fun­gen an Auf­zugs­an­la­gen

Aufzugsprüfung

Inbetrieb­nahmen und wieder­kehrende Prüfungen von Aufzugs­anlagen

Aufzüge sind überwachungs­bedürftige Anlagen. Vor der Inbetrieb­nahme müssen sie ein Konformitäts­bewertungs­verfahren durchlaufen. Als notifizierte Stelle führt die GTÜ Anlagen­sicherheit das Konformitäts­bewertungs­verfahren zum Inverkehr­bringen von Aufzügen durch. Mit diesem Verfahren wird gewährleistet, dass ein Aufzug allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits­schutz­anforderungen der EG-Aufzugs­richtlinie erfüllt.

Im Betrieb muss der ordnungsgemäße Zustand der Aufzugs­anlagen erhalten und überwacht werden. Dazu führen wir für Sie die wieder­kehrenden Aufzugs­prüfungen (Haupt- und Zwischen­prüfungen) gemäß Betriebs­sicherheits­verordnung durch.

Auch Anlagen, die den Anforderungen des Wasser­haushalts­gesetzes (WHG) unterliegen, können von uns nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen (AwSV) geprüft werden.