Prüfungen an Aufzugsanlagen
Inbetriebnahmen und wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Vor der Inbetriebnahme müssen sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Als notifizierte Stelle führt die GTÜ Anlagensicherheit das Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Aufzügen durch. Mit diesem Verfahren wird gewährleistet, dass ein Aufzug allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Aufzugsrichtlinie erfüllt.
Im Betrieb muss der ordnungsgemäße Zustand der Aufzugsanlagen erhalten und überwacht werden. Dazu führen wir für Sie die wiederkehrenden Aufzugsprüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen) gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch.
Auch Anlagen, die den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unterliegen, können von uns nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geprüft werden.