Sicherheitsprüfungen
Für wen gilt die Sicherheitsprüfung?
Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um: die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse (KOM).
Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
- Bussen (und anderen Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
- Lkw zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
- Anhänger einschließlich „angehängter Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben der terminlich fest definierten Hauptuntersuchung (HU) auch der Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie entweder auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke.
Der aktuelle HU-Bericht, das SP-Prüfprotokoll und der Nachweis über das Abgasverhalten (AU-Nachweis) müssen zwingend im Prüfbuch abgelegt sein. Dieses Prüfbuch hat die Fahrzeugführerin/der Fahrzeugführer zu führen und im Falle einer Verkehrskontrolle dem Kontrollorgan auszuhändigen.
Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin. Als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.