BOKraft
Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Unsere Prüfingenieurinnen und -ingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Hierfür ist die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur Ihre kompetente Ansprechperson. Sprechen Sie uns an.