GWP, GAP, GSP und DIN EN 1949/G 607

Gas­prü­fun­gen

Gasanlagenprüfung

Gasanlagenprüfung für Fahrzeugantrieb und Campinggas

Prüfingenieurinnen und -ingenieure der GTÜ führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieurinnen und -ingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen.

Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in Fahrzeugen muss eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Die GSP beinhaltet unter anderem auch eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Diese Untersuchung wird von Personen durchgeführt, die eine spezielle Berechtigung dafür haben, wie z. B. die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure.


Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft. Dabei kommen Gasdetektoren bzw. Lecksuchsprays bei Gasleitungen zum Einsatz.

Wurde in den vorangegangenen 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach umfangreicher Reparatur an der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt und liegt die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vor, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.

Weitere Informationen finden Sie im GTÜ-informativ „Gasfahrzeuge“.