Änderungsabnahmen und Fahrzeugtuning

In­di­vi­du­el­le Än­de­run­gen und Tu­ning an Fahr­zeu­gen

Tuning

Tuning – Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen

Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure bzw. die Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes der GTÜ helfen Ihnen bei all Ihren Anliegen rund um das Tuning und Veränderungen an Ihrem Fahrzeug. Egal ob Fahrzeuganbauten, -umbauten, -änderungen oder -tuning – wir dokumentieren jegliche Veränderungen und nehmen Eintragungen vor, sollte alles soweit technisch in Ordnung sein.

Unter Umbauten fallen alle Arten von Tuningmaßnahmen oder Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Auch der Einbau eines Rußpartikelfilters unterliegt der Änderungsabnahme. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein, der Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.


Nachweis der Änderungsabnahme

Die Änderungsabnahme führen Ihre GTÜ-Prüfingenieurinnen/Ihre GTÜ-Prüfingenieure bzw. die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ gerne für Sie durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Nachweis der Änderungsabnahme, den Sie ggf. bei der Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen müssen.

Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann dann sehr teuer für Sie werden. Erkundigen Sie sich daher bereits vor dem Kauf bzw. Einbau eines Teils oder vor dem geplanten Tuning bei einer GTÜ-Prüfingenieurin/einem GTÜ-Prüfingenieur bzw. bei einer/einem Unterschriftsberechtigten in Ihrer Nähe, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.


Teilegutachten für Änderungsabnahme nicht vorhanden?

Falls das passende Teilegutachten bzw. die Teilegenehmigung nicht mehr greifbar ist: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ bei Bedarf die erforderlichen Gutachten für eine Änderungsabnahme des Kundenfahrzeugs auch über den Hersteller besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen z. B. auch bei der Umschreibung eines Kleinkraftrads/Rollers zum Mofa und wieder zurück.