GTÜ-Clas­sic-Part­ne­rin oder GTÜ-Clas­sic-Part­ner wer­den

GTÜ-Sachverständige

Werden auch Sie GTÜ-Classic-Expertin bzw. GTÜ-Classic-Experte!

Erschließen Sie sich den lukrativen Klassikermarkt mit dem Online-Tool der GTÜ-Classic.

Das Online-Tool unterstützt und qualifiziert Sachverständige vollumfänglich im Oldtimerbereich.

Die GTÜ hat die Anerkennung der Gutachten sowie die Empfehlung eines GTÜ-Wertgutachtens durch die Versicherungen erreicht.

 

Die GTÜ-Classic beinhaltet in Zusammenhang mit der Begutachtung von Young- und Oldtimern das System GTÜ, das Sachverständige bei der Erstellung von Wertgutachten im Young- und Oldtimerbereich vollumfänglich unterstützt und qualifiziert.

Die GTÜ-Classic-Expertin/der GTÜ-Classic-Experte begutachtet und ermittelt für das vorgestellte Fahrzeug eine Zustandsnote (1 bis 5). Durch die GTÜ-Classic wird der/dem Sachverständigen eine Marktwertanalyse mit Vergleichspreisen von Referenzfahrzeugen (mit den Noten 1 bis 5) zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des konkret besichtigten Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfelds ermitteln die Sachverständigen anhand der Marktwertanalyse und der von ihnen vergebenen Zustandsnote den Marktwert des vorgestellten Fahrzeugs. Die Kundin bzw. der Kunde bekommt von der GTÜ-Classic-Expertin/dem GTÜ-Classic-Experten das Gutachten ausgehändigt, und das Entgelt wird an die Expertin/den Experten gezahlt.

Von der GTÜ-Classic zentralseitig erstellte Marktwertanalysen werden ausschließlich den GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten zur Verfügung gestellt. Die Anerkennung der Kurz- und Wertgutachten bei Versicherungen sowie die Empfehlung durch die Versicherer werden durch die GTÜ gefördert. GTÜ-Classic-Expertinnen und -Experten dürfen das Signet „GTÜ-Classic-Oldtimerexpertin“ bzw. „GTÜ-Classic-Oldtimerexperte“ nutzen und unterscheiden sich dadurch im Öffentlichkeitsauftritt von anderen GTÜ-Partnerinnen und -Partnern.

Über das GTÜ-Classic-Archiv, durch die Präsenz bei Messen und Veranstaltungen sowie durch Werbung und Marketing betreibt die GTÜ-Classic Öffentlichkeitsarbeit für die GTÜ-Classic-Partnerinnen und -Partner und geht strategische Kooperationen mit Firmen, Vereinen und Verbänden ein.

Sachverständige, die den Service der GTÜ-Classic nutzen, verpflichten sich, alle Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit der Young- und Oldtimerbewertung stehen, über die entsprechende Plattform der GTÜ abzurechnen und zu archivieren. Die Vorlagen der GTÜ zur Dokumentation sind zu nutzen, für jedes Gutachten ist eine Marktwertanalyse anzufordern.

Die Archivierung der Gutachten erfolgt durch das Online-Tool der GTÜ-Classic.

Partnerinnen und Partner der GTÜ-Classic sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige oder gleichwertig qualifizierte Sachverständige (mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung) und sind Mitglied in einem der drei Gesellschafterverbände der GTÜ (AGS, BVS-KSV oder BVSK).

Nutzerinnen und Nutzer des Systems GTÜ für Young- und Oldtimer müssen einen Partnerschaftsvertrag mit der GTÜ abschließen.

Umfang der Qualifizierung

Die besondere Qualifizierung erfolgt durch eine Fortbildung im Umfang von zwei Tagen und eine abschließende Prüfung (Einreichen und Bewerten von drei Wertgutachten, dabei maximal ein Kurzgutachten).

Das Seminar beinhaltet die Durchführung der Tätigkeit und die Erstellung der Gutachten inklusive der formalen Arbeitsabläufe innerhalb der GTÜ.

Sachverständige, die eine vergleichbare Qualifizierung nachweisen, werden als GTÜ-Classic-Expertinnen bzw. -Experten anerkannt. Sachverständige, die bei anderen Organisationen tätig waren, reichen bereits erstellte Gutachten zur Prüfung ein.

Nach Prüfung der Unterlagen wird eine individuelle Qualifizierungsmatrix erstellt.

Aufrechterhaltung der Qualifizierung

Zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau der Qualifikation werden Seminare zur Fortbildung angeboten. Alle Sachverständigen müssen einen Tag Fortbildung pro Jahr nachweisen (für aktive Prüfingenieurinnen und -ingenieure wird ein Fortbildungstag anerkannt). Bei der Teilnahme an Seminaren anderer Anbieter ist vor dem Besuch der Veranstaltung eine Inhaltssystematik bei der GTÜ einzureichen und der Umfang der Anerkennungsfähigkeit von der GTÜ zu überprüfen.